Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Amtstierärzteprüfungsverordnung
ATäPrüfV§ 4 Fachseminar
(1) Im Fachseminar sind fachliche und rechtliche Kenntnisse insbesondere auf folgenden Gebieten zu vermitteln:
Verwaltungsrecht,
Tierseuchen, Tiergesundheit, Tierische Nebenprodukte,
Lebensmittel, Futtermittel,
Tierschutz, Tierhaltung,
Tierarzneimittel.
(2) Die unter Absatz 1 benannten Gebiete werden durch berührendes Fachrecht und Übungen ergänzt.
(3) Das Fachseminar umfasst mindestens 320 Unterrichtseinheiten.
(4) Die Prüfungsbehörde erstellt einen Lehrplan. Die Lehrinhalte werden regelmäßig aktualisiert.