Gesetze / Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
ATA-OTA-APrV§ 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
Die staatliche Prüfung besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
einem praktischen Teil.