Gesetze / ATA-OTA-APrV · BGBl I 2020, 2295

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

105 Normen · ausgefertigt 04.11.2020 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Ausbildung und staatliche Prüfung
  3. Abschnitt 1 · Ausbildung
  4. § 1 Inhalt der Ausbildung
  5. § 2 Gliederung der Ausbildung
  6. § 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
  7. § 4 Praktische Ausbildung
  8. § 5 Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums
  9. § 6 Nachtarbeit
  10. § 7 Noten für praktische Einsätze
  11. § 8 Jahreszeugnisse
  12. § 9 Qualifikation der Praxisanleitung
  13. § 10 Praxisbegleitung
  14. § 11 Inhalt der Kooperationsverträge
  15. Abschnitt 2 · Staatliche Prüfung
  16. Unterabschnitt 1 · Allgemeines und Organisatorisches
  17. § 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
  18. § 13 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
  19. § 14 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  20. § 15 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
  21. § 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
  22. § 17 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
  23. § 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
  24. § 19 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
  25. § 20 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
  26. § 21 Nachteilsausgleich
  27. § 22 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
  28. § 23 Versäumnisfolgen
  29. § 24 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
  30. § 25 Niederschrift
  31. § 26 Vornoten
  32. § 27 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
  33. Unterabschnitt 2 · Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
  34. § 28 Inhalt des schriftlichen Teils
  35. § 29 Durchführung des schriftlichen Teils
  36. § 30 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
  37. § 31 Bestehen des schriftlichen Teils
  38. § 32 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
  39. § 33 Note für den schriftlichen Teil
  40. Unterabschnitt 3 · Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
  41. § 34 Inhalt des mündlichen Teils
  42. § 35 Durchführung des mündlichen Teils
  43. § 36 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
  44. § 37 Bestehen des mündlichen Teils
  45. § 38 Wiederholung des mündlichen Teils
  46. Unterabschnitt 4 · Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
  47. § 39 Inhalt des praktischen Teils
  48. § 40 Durchführung des praktischen Teils
  49. § 41 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer
  50. § 42 Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
  51. § 43 Bestehen des praktischen Teils
  52. § 44 Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz
  53. Unterabschnitt 5 · Abschluss des Prüfungsverfahrens
  54. § 45 Gesamtnote der staatlichen Prüfung
  55. § 46 Bestehen der staatlichen Prüfung
  56. § 47 Zeugnis über die staatliche Prüfung
  57. § 48 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
  58. § 49 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
  59. Teil 2 · Erlaubnisurkunde
  60. § 50 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
  61. Teil 3 · Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
  62. Abschnitt 1 · Verfahren
  63. § 51 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  64. § 52 Erforderliche Unterlagen
  65. § 53 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  66. § 54 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
  67. Abschnitt 2 · Anpassungsmaßnahmen nach § 47 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
  68. Unterabschnitt 1 · Eignungsprüfung
  69. § 55 Zweck der Eignungsprüfung
  70. § 56 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
  71. § 57 Inhalt der Eignungsprüfung
  72. § 58 Prüfungsort der Eignungsprüfung
  73. § 59 Durchführung der Eignungsprüfung
  74. § 60 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
  75. § 61 Wiederholung
  76. § 62 Bescheinigung
  77. Unterabschnitt 2 · Anpassungslehrgang
  78. § 63 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  79. § 64 Durchführung des Anpassungslehrgangs
  80. § 65 Bescheinigung
  81. Abschnitt 3 · Anpassungsmaßnahmen nach § 48 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
  82. Unterabschnitt 1 · Kenntnisprüfung
  83. § 66 Zweck der Kenntnisprüfung
  84. § 67 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
  85. § 68 Bestandteile
  86. § 69 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  87. § 70 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  88. § 71 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  89. § 72 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  90. § 73 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
  91. § 74 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  92. § 75 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  93. § 76 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  94. § 77 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  95. § 78 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
  96. § 79 Bestehen der Kenntnisprüfung
  97. § 80 Bescheinigung
  98. Unterabschnitt 2 · Anpassungslehrgang
  99. § 81 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
  100. § 82 Durchführung des Anpassungslehrgangs
  101. § 83 Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
  102. § 84 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
  103. § 85 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
  104. § 86 Bescheinigung
  105. Abschnitt 4 · Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
  106. § 87 Nachweise der Zuverlässigkeit
  107. § 88 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
  108. § 89 Aktualität von Nachweisen
  109. Abschnitt 5 · Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  110. § 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
  111. Teil 4 · Nachprüfung
  112. Abschnitt 1 · Ziel und Verfahren der Nachprüfung
  113. § 91 Ziel der Nachprüfung
  114. § 92 Zulassung zur Nachprüfung
  115. § 93 Bestandteile der Nachprüfung
  116. § 94 Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
  117. Abschnitt 2 · Praktischer Teil der Nachprüfung
  118. § 95 Praktischer Teil der Nachprüfung
  119. § 96 Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung
  120. § 97 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung
  121. § 98 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung
  122. § 99 Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung
  123. Abschnitt 3 · Mündlicher Teil der Nachprüfung
  124. § 100 Mündlicher Teil der Nachprüfung
  125. § 101 Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung
  126. § 102 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
  127. § 103 Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung
  128. Abschnitt 4 · Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
  129. § 104 Bestehen der Nachprüfung
  130. § 105 Bescheinigung
  131. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
  132. Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
  133. Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
  134. Anlage 4 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 2) Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
  135. Anlage 5 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
  136. Anlage 6 (zu § 47 Absatz 1)
  137. Anlage 7 (zu § 50 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  138. Anlage 8 (zu § 50 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  139. Anlage 9 (zu § 62 Absatz 2)
  140. Anlage 10 (zu § 65 Absatz 2)
  141. Anlage 11 (zu § 80 Absatz 2)
  142. Anlage 12 (zu § 86 Absatz 2)
  143. Anlage 13 (zu § 105 Absatz 2)