Gesetze / Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
ATA-OTA-APrV§ 68 Bestandteile
Die Kenntnisprüfung besteht aus
1.
einem mündlichen Teil und
2.
einem praktischen Teil.
Gesetze / Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
ATA-OTA-APrVDie Kenntnisprüfung besteht aus