Gesetze / Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
ATA-OTA-APrV§ 84 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
(1) Die im Abschlussgespräch gezeigte Leistung ist von den beiden Prüferinnen und Prüfern zu bewerten.
(2) Bewertet wird das Abschlussgespräch entweder mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“. Mit „bestanden“ wird die Leistung bewertet, wenn sie den Anforderungen genügt und damit mindestens der Note „ausreichend (4)“ entspricht.
(3) Kommen die beiden Prüferinnen und Prüfer zu einer unterschiedlichen Bewertung, so hat die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den beiden Prüferinnen und Prüfern die Bewertung festzulegen.
(4) Erfolgreich absolviert wurde der Anpassungslehrgang, wenn das Abschlussgespräch mit „bestanden“ bewertet worden ist.