Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

AUFHEBAGEISENHUETTENSTADT

Volltext

§ 1

Aufhebung

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

§ 2

Zuordnung des Bezirks

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.