Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt AUFHEBAGEISENHUETTENSTADT Volltext § 1 Aufhebung Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben. § 2 Zuordnung des Bezirks Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.