Gesetze / Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung
AWPrV§ 4 Handlungsbereiche
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.
International Business Management umsetzen,
2.
Risk- und Changemanagement sicherstellen,
3.
Außenhandelsgeschäfte durchführen und
4.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.