Gesetze / Außenwirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung

AWPrV

§ 4 Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1.
International Business Management umsetzen,
2.
Risk- und Changemanagement sicherstellen,
3.
Außenhandelsgeschäfte durchführen und
4.
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
§ 3 § 5