Gesetze / Klärschlammverordnung
AbfKlärV 2017Anlage 3 (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3491 - 3511)
Abschnitt 1Bodenbezogene Klärschlammverwertung
nach § 16 Absatz 3 Satz 1 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
(Name und Anschrift der Betriebsstätte): . . . . .
(im Fall des § 31 Absatz 1 Nummer 5 hier auch Angaben zu den übrigen Abwasserbehandlungsanlagen). . . . . Kubikmeter/ . . . . . Tonnen Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von
. . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Trockenmasse) zur Verwertung
| abgeben. | aufbringen/einbringen, |
| und zwar auf oder in den Boden | |
| mit landwirtschaftlicher Nutzung | bei Maßnahmen des Landschaftsbaus |
| in der Gemarkung . . . . . , | Flur . . . . . , Flurstücksnummer . . . . . , Größe: . . . . . Hektar |
| (statt der Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein anderer von der zuständigen Behörde, im Fall der Auf- oder Einbringung auf oder in den landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, zugelassener Flächennachweis mit vergleichbarer Genauigkeit beigefügt werden). | |
(Name, Anschrift): . . . . .
Hinweis: Die folgenden Angaben unter Nummer 1.4 entfallen, wenn der Klärschlamm zur Herstellung eines Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts abgegeben wird.
(Name, Anschrift): . . . . .
Der Boden mit einem pH-Wert von . . . . . und einem Phosphatgehalt von . . . . . mg/kg
Trockenmasse enthält im Mittel:
| Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Blei (Pb) | Chrom (Cr) | Nickel (Ni) | Zink (Zn) | ||||
| Cadmium (Cd) | Kupfer (Cu) | Quecksilber (Hg) | |||||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB) | Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||||||
. . . . .
(Nachweis ist beizufügen).
(Name, Anschrift): . . . . .
| pH-Wert | Eisen (mg/kg TM) |
| Stoffbezeichnung | a) Nährstoffgehalt (% in Frischmasse -– FM) | b) Nährstoffgehalt (% in Trockenmasse – TM) |
|---|---|---|
| Organische Substanz | ||
| Gesamtstickstoff (N) | ||
| Ammonium (NH4+) | ||
| Phosphor (Pges) | ||
| Phosphat (P2O5) | ||
| Basisch wirksame Stoffe (Calciumoxid – CaO) |
| Stoffbezeichnung | Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |
|---|---|---|
| Arsen (As) | ||
| Blei (Pb) | ||
| Cadmium (Cd) | ||
| Chrom (Cr) | ||
| Chrom(VI) (CrVI) | ||
| Kupfer (Cu) | ||
| Nickel (Ni) | ||
| Quecksilber (Hg) | ||
| Thallium (Tl) | ||
| Zink (Zn) | ||
| Summe der organischen Halogenverbindungen (als adsorbierte organisch gebundene Halogene – AOX) | ||
| Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB), Kongener | 28: | |
| 52: | ||
| 101: | ||
| 138: | ||
| 153: | ||
| 180: | ||
| Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD, PCDF), einschließlich dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle (dl-PCB) – in ng TE/kg TM | ||
| Polyfluorierte Verbindungen (PFC – als Summe der Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure [PFOA] und Perfluoroctansulfonsäure [PFOS]) | ||
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Ich versichere, dass der für eine Verwertung vorgesehene Klärschlamm sämtlichen Anforderungen der Klärschlammverordnung in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
(Datum) | (Unterschrift des Klärschlammerzeugers – sofern die Anzeige in Papierform erfolgt) |
nach § 17 Absatz 1 Satz 1 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)Hinweis: Im Fall der Herstellung und Verwertung eines Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts ist der Lieferschein nach Abschnitt 2 zu verwenden.
. . . . .Standort der Abwasserbehandlungsanlage (Name, Anschrift; im Fall des § 31 Absatz 1 Nummer 5 AbfKlärV hier auch Angaben zu den übrigen Abwasserbehandlungsanlagen):
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Trockenmasse enthält im Mittel:
| Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Blei (Pb) | Chrom (Cr) | Nickel (Ni) | Zink (Zn) | ||||
| Cadmium (Cd) | Kupfer (Cu) | Quecksilber (Hg) | |||||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB) | Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||||||
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
| pH-Wert | Eisen (mg/kg TM) |
| Stoffbezeichnung | a) Nährstoffgehalt (% in Frischmasse -– FM) | b) Nährstoffgehalt (% in Trockenmasse – TM) |
|---|---|---|
| Organische Substanz | ||
| Gesamtstickstoff (N) | ||
| Ammonium (NH4+) | ||
| Phosphor (Pges) | ||
| Phosphat (P2O5) | ||
| Basisch wirksame Stoffe (Calciumoxid – CaO) |
| Stoffbezeichnung | Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |
|---|---|---|
| Arsen (As) | ||
| Blei (Pb) | ||
| Cadmium (Cd) | ||
| Chrom (Cr) | ||
| Chrom(VI) (CrVI) | ||
| Kupfer (Cu) | ||
| Nickel (Ni) | ||
| Quecksilber (Hg) | ||
| Thallium (Tl) | ||
| Zink (Zn) | ||
| Summe der organischen Halogenverbindungen (als adsorbierte organisch gebundene Halogene – AOX) | ||
| Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB), Kongener | 28: | |
| 52: | ||
| 101: | ||
| 138: | ||
| 153: | ||
| 180: | ||
| Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD, PCDF), einschließlich dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle (dl-PCB) – in ng TE/kg TM | ||
| Polyfluorierte Verbindungen (PFC – als Summe der Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure [PFOA] und Perfluoroctansulfonsäure [PFOS]) | ||
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Ich versichere, dass der Klärschlamm gemäß den vorstehenden Angaben nach Maßgabe der Klärschlammverordnung in der jeweils geltenden Fassung und gegebenenfalls nach bestehenden ergänzenden Vorgaben der zuständigen obersten Landesbehörde auf Böden verwertet werden kann.
(Datum) | (Unterschrift des Klärschlammerzeugers) |
nach § 17 Absatz 1 Satz 3 AbfKlärVKlärschlammerzeuger
(Name, Anschrift): . . . . .Heute habe ich aus meiner Abwasserbehandlungsanlage
(Name und Anschrift der Betriebsstätte): . . . . .. . . . . Kubikmeter/ . . . . . Tonnen Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von
. . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Trockenmasse) nach den Angaben des
Lieferscheins Nummer . . . . . , Lieferschein-Datum: . . . . . , abgegeben
in der Gemarkung . . . . . , Flur . . . . . , Flurstücksnummer . . . . . ,
Größe . . . . . Hektar (statt der Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein
anderer von der zuständigen Behörde, im Fall der Auf- oder Einbringung auf oder in den landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, zugelassener Flächennachweis mit vergleichbarer Genauigkeit beigefügt werden).Der Klärschlamm wurde
(Name, Anschrift): . . . . .Klärschlammbeförderer
(Name, Anschrift): . . . . .Amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs, sofern der Transport auf der Straße erfolgt: . . . . .
. . . . . .
(Datum) | (Unterschrift des Klärschlammerzeugers) |
nach § 17 Absatz 3 Satz 1 und 2 AbfKlärVKlärschlammnutzer oder Gemischhersteller oder Komposthersteller
(Name, Anschrift): . . . . .Am . . . . . wurde/n durch den Klärschlammerzeuger (oder den von diesem beauftragten Dritten)
(Name, Anschrift): . . . . .. . . . . Kubikmeter/ . . . . . Tonnen Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von
. . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Trockenmasse)
nach den Angaben des Lieferscheins Nummer . . . . . , Lieferschein-Datum: . . . . . ,
Größe: . . . . . Hektar (statt der Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein
anderer von der zuständigen Behörde, im Fall der Auf- oder Einbringung auf oder in den landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, zugelassener Flächennachweis mit vergleichbarer Genauigkeit beigefügt werden) auf- oder eingebracht.Die Lieferung erfolgte aufgrund der Anzeige nach Nummer 1 vom . . . . .Die nach § 14 Absatz 1 AbfKlärV zulässige Aufbringungsmenge wurde nicht überschritten.
| . . . . . (Datum) | (Unterschrift des Klärschlammnutzers/Gemischherstellers/Kompostherstellers) |
eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts
nach § 16 Absatz 2 Satz 2 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
(Name, Anschrift): . . . . .
. . . . . .…… Kubikmeter/…… Tonnen
zur Verwertung
| abgeben. | aufbringen/einbringen, |
| und zwar auf oder in den Boden | |
| mit landwirtschaftlicher Nutzung | bei Maßnahmen des Landschaftsbaus |
| in der Gemarkung . . . . . , Flur . . . . . , Flurstücksnummer . . . . . , Größe: . . . . . Hektar (statt der Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein anderer von der zuständigen Behörde, im Fall der Auf- oder Einbringung auf oder in den landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, zugelassener Flächennachweis mit vergleichbarer Genauigkeit beigefügt werden). | |
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Trockenmasse enthält im Mittel:
| Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Blei (Pb) | Chrom (Cr) | Nickel (Ni) | Zink (Zn) | ||||
| Cadmium (Cd) | Kupfer (Cu) | Quecksilber (Hg) | |||||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB) | Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||||||
. . . . .
von . . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Trockenmasse). Zur Gemischherstellung oder Kompostherstellung
wird/wurde folgender Klärschlamm nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.1 AbfKlärV eingesetzt:Lieferschein-Nummer: . . . . . , Lieferschein-Datum: . . . . .(Wurden weitere Klärschlämme eingesetzt: Bitte die jeweilige Lieferschein-Nummer und das jeweilige Lieferschein-Datum angeben).
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
| pH-Wert | Eisen (mg/kg TM) |
| Stoffbezeichnung | a) Nährstoffgehalt (% in Frischmasse -– FM) | b) Nährstoffgehalt (% in Trockenmasse – TM) |
|---|---|---|
| Organische Substanz | ||
| Gesamtstickstoff (N) | ||
| Ammonium (NH4+) | ||
| Phosphor (Pges) | ||
| Phosphat (P2O5) | ||
| Basisch wirksame Stoffe (Calciumoxid – CaO) |
| Stoffbezeichnung | Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |
|---|---|---|
| Arsen (As) | ||
| Blei (Pb) | ||
| Cadmium (Cd) | ||
| Chrom (Cr) | ||
| Chrom(VI) (CrVI) | ||
| Kupfer (Cu) | ||
| Nickel (Ni) | ||
| Quecksilber (Hg) | ||
| Thallium (Tl) | ||
| Zink (Zn) | ||
| Summe der organischen Halogenverbindungen (als adsorbierte organisch gebundene Halogene – AOX) | ||
| Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB), Kongener | 28: | |
| 52: | ||
| 101: | ||
| 138: | ||
| 153: | ||
| 180: | ||
| Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD, PCDF), einschließlich dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle (dl-PCB) – in ng TE/kg TM | ||
| Polyfluorierte Verbindungen (PFC – als Summe der Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure [PFOA] und Perfluoroctansulfonsäure [PFOS]) | ||
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Ich versichere, dass das Klärschlammgemisch oder der Klärschlammkompost zur Verwertung sämtlichen Anforderungen der Klärschlammverordnung in der geltenden Fassung entspricht.
(Datum) | (Unterschrift des Klärschlammnutzers/Gemischherstellers/Kompostherstellers – sofern die Anzeige in Papierform erfolgt) |
nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Hinweis: Dem Lieferschein sind als Anlage sämtliche Lieferscheine (Kopien) über die bei der Gemischherstellung oder Kompostherstellung eingesetzten Klärschlämme beizufügen.
(Name, Anschrift): . . . . .Standort der Anlage zur Gemischherstellung oder Kompostherstellung
(Name und Anschrift der Betriebsstätte): . . . . .
. . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Trockenmasse enthält im Mittel:
| Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Blei (Pb) | Chrom (Cr) | Nickel (Ni) | Zink (Zn) | ||||
| Cadmium (Cd) | Kupfer (Cu) | Quecksilber (Hg) | |||||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB) | Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||||||
. . . . . .
von . . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Trockenmasse). Zur Gemischherstellung oder Kompostherstellung
wurde folgender Klärschlamm nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.1 AbfKlärV eingesetzt:Lieferschein-Nummer: . . . . . , Lieferschein-Datum: . . . . .(Wurden weitere Klärschlämme eingesetzt: Bitte die jeweilige Lieferschein-Nummer und das jeweilige Lieferschein-Datum angeben).
. . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
| pH-Wert | Eisen (mg/kg TM) |
| Stoffbezeichnung | a) Nährstoffgehalt (% in Frischmasse -– FM) | b) Nährstoffgehalt (% in Trockenmasse – TM) |
|---|---|---|
| Organische Substanz | ||
| Gesamtstickstoff (N) | ||
| Ammonium (NH4+) | ||
| Phosphor (Pges) | ||
| Phosphat (P2O5) | ||
| Basisch wirksame Stoffe (Calciumoxid – CaO) |
| Stoffbezeichnung | Schadstoffgehalt (mg/kg TM) | |
|---|---|---|
| Arsen (As) | ||
| Blei (Pb) | ||
| Cadmium (Cd) | ||
| Chrom (Cr) | ||
| Chrom(VI) (CrVI) | ||
| Kupfer (Cu) | ||
| Nickel (Ni) | ||
| Quecksilber (Hg) | ||
| Thallium (Tl) | ||
| Zink (Zn) | ||
| Summe der organischen Halogenverbindungen (als adsorbierte organisch gebundene Halogene – AOX) | ||
| Benzo(a)pyren (B(a)P) | ||
| Polychlorierte Biphenyle (PCB), Kongener | 28: | |
| 52: | ||
| 101: | ||
| 138: | ||
| 153: | ||
| 180: | ||
| Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD, PCDF), einschließlich dioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle (dl-PCB) – in ng TE/kg TM | ||
| Polyfluorierte Verbindungen (PFC – als Summe der Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure [PFOA] und Perfluoroctansulfonsäure [PFOS]) | ||
. . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
(Name, Anschrift): . . . . .
Ich versichere, dass
aus meiner Anlage (Name und Anschrift der Betriebsstätte):
. . . . . .
nach den vorstehenden Angaben nach Maßgabe der Klärschlammverordnung in der jeweils geltenden Fassung und gegebenenfalls bestehenden ergänzenden Vorgaben der zuständigen obersten Landesbehörde auf Böden verwertet werden kann.
(Datum) | (Unterschrift des Gemischherstellers/Kompostherstellers) |
nach § 18 Absatz 1 Satz 3 AbfKlärVGemischhersteller oder Komposthersteller
(Name, Anschrift): . . . . .Heute habe ich …… Kubikmeter/…… Tonnen
mit einem Klärschlammanteil von . . . . . Prozent (das entspricht . . . . . Tonnen Klärschlamm Trockenmasse)
nach den Angaben des Lieferscheins Nummer ……, Lieferschein-Datum: . . . . . , zur Auf- oder
Einbringung auf oder in den Boden des Klärschlammnutzers in der Gemarkung . . . . . ,
Flur . . . . . , Flurstücksnummer . . . . . , Größe: . . . . . Hektar (statt der
Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein anderer von der zuständigen Behörde, im Fall der Auf- oder Einbringung auf oder in den landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, zugelassener Flächennachweis mit vergleichbarer Genauigkeit beigefügt werden) abgegeben.Das Klärschlammgemisch oder der Klärschlammkompost wurde
(Name und Anschrift): . . . . .Beförderer des Klärschlammgemischs oder des Klärschlammkomposts
(Name, Anschrift): . . . . .Amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs, soweit der Transport auf der Straße erfolgt: . . . . .
| . . . . . (Datum) | (Unterschrift des Gemischherstellers/Kompostherstellers) |
nach § 18 Absatz 3 Satz 1 AbfKlärVKlärschlammnutzer (als Nutzer des Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts)
(Name, Anschrift): . . . . .Heute habe ich vom Gemischhersteller oder Komposthersteller
(Name, Anschrift): . . . . .. . . . . . Kubikmeter/ . . . . . Tonnen
auf oder in den Boden
Größe: . . . . . Hektar (statt der Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Größe kann ein
anderer von der zuständigen Behörde, im Fall der Auf- oder Einbringung auf oder in den landwirtschaftlich genutzten Boden im Einvernehmen mit der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde, zugelassener Flächennachweis mit vergleichbarer Genauigkeit beigefügt werden) erhalten.Die Lieferung erfolgte aufgrund der Anzeige vom . . . . .Die Auf- oder Einbringung des Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts ist am . . . . .
erfolgt durch
(Name, Anschrift): . . . . .Die nach § 14 Absatz 2 AbfKlärV zulässige Aufbringungsmenge wurde nicht überschritten.
(Datum) | (Unterschrift des Klärschlammnutzers) |