Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abfallverbrennungsabwasserverordnung
AbfVAbwV§ 1 Zweck
Diese Verordnung dient der Umsetzung von wasserrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (ABl. EG Nr. L 332 S. 91), soweit die Abwasserverordnung nicht die notwendigen Regelungen enthält.