Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abfallverbrennungsabwasserverordnung
AbfVAbwV§ 2 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und öffentliche Abwasseranlagen.