Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abfallverbrennungsabwasserverordnung

AbfVAbwV

§ 2 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und öffentliche Abwasseranlagen.

§ 1 § 3