Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abschiebungshaftvollzugsgesetz
AbschhVG§ 1 Abschiebungshafteinrichtung
Die Abschiebungshaft nach § 62 des Aufenthaltsgesetzes wird in
Abschiebungshafteinrichtungen vollzogen.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abschiebungshaftvollzugsgesetz
AbschhVGDie Abschiebungshaft nach § 62 des Aufenthaltsgesetzes wird in
Abschiebungshafteinrichtungen vollzogen.