Gesetze / Abwasserabgabengesetz
AbwAG§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.