Gesetze / Agrarstatistikgesetz AgrStatG § 26 Erhebungszeitraum Historische Fassung — Stand 18.07.2019 bis 19.11.2022. Zur aktuellen Fassung → Die Agrarstrukturerhebung wird im ersten Halbjahr 2020 in Form einer Landwirtschaftszählung durchgeführt.