Gesetze / AlgIIV 2008 · BGBl I 2007, 2942

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Grundsicherungsgeld

11 Normen · ausgefertigt 17.12.2007 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
  3. § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
  4. § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
  5. § 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
  6. § 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben
  7. § 5a Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
  8. § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
  9. § 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
  10. § 8 Wert des Vermögens
  11. § 9 Übergangsvorschrift
  12. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten