Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Altenpflegehilfe-Ausbildungs-Prüfungsverordnung
AltPflHilfeAPrVAnlage 1 (zu § 1 Absatz 1)
Theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Ausbildung in der Altenpflegehilfe
A. Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Lernbereiche und Lernfelder:
Lernbereich 1: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflegehilfe
Lernfeld 1.1: Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
Die Schülerinnen und Schüler besitzen pflegewissenschaftliche Grundkenntnisse und wenden pflegerelevante Kenntnisse der Bezugswissenschaften in ihrem beruflichen Handeln unter Anleitung an.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
Grundbegriffe aus der Gerontologie, Soziologie und Sozialmedizin zu verstehen und anzuwenden,
die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention zu erkennen und an deren Umsetzung mitzuwirken,
die Bedeutung der Biografiearbeit zu erfassen und diese mit umzusetzen,
sich mit ethischen Fragen auseinanderzusetzen.
Lernfeld 1.2: Mithilfe bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, ihr Pflegehandeln nach dem Pflegeprozess mitzugestalten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
die Bedeutung der Wahrnehmung und der exakten Beobachtung alter Menschen als eine wesentliche Voraussetzung ihres pflegerischen Handelns zu erkennen,
unter Anleitung Informationen systematisch zu sammeln und weiterzuleiten,
die Bedeutung der Pflegebeziehung zu erkennen,
die Möglichkeiten eigener Mitwirkung im Pflegeprozess zu erkennen und zu dokumentieren.
Lernfeld 1.3: Mithilfe bei der personen- und situationsbezogenen Pflege alter Menschen
Die Schülerinnen und Schüler besitzen pflegerelevante Grundkenntnisse und setzen diese unter Anleitung im altenpflegerischen Handeln um.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
sich mit pflegerelevanten Grundlagen der Anatomie/Physiologie, der Pathologie, der Geriatrie, der Hygiene, der Ernährungslehre, der Arzneimittellehre und der Psychologie auseinanderzusetzen,
eine fachkundige, umfassende Grundpflege durchzuführen,
alte Menschen unter Beachtung ihrer Bedürfnisse in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und zu fördern,
die persönlichen Fähigkeiten alter Menschen zu fordern und zu fördern,
mitzuhelfen bei gesundheitserhaltenden, gesundheitsfördernden und prophylaktischen Maßnahmen,
Funktionseinschränkungen der Sinnesorgane zu erkennen und zu verstehen,
andere Wahrnehmungsmuster und Kommunikationswege beim alten Menschen zu nutzen,
den alten Menschen Sicherheit zu geben, sie auf mögliche Gefahren hinzuweisen beziehungsweise diesen entgegenzuwirken,
die natürlichen und technischen Hilfsmittel zu kennen und unter Anleitung anzuwenden,
lebensbedrohliche Situationen und kritische Zustandsveränderungen zu erkennen,
Informationen weiterzuleiten und „Erste Hilfe“ zu leisten,
sich anatomische und physiologische Grundlagen der Organsysteme anzueignen, bei der Pflege und Betreuung von akut und chronisch Kranken mitzuhelfen,
sich anatomische und physiologische Grundlagen des Nervensystems anzueignen,
Mithilfe bei der Pflege und Betreuung von neurologisch Erkrankten zu leisten,
entsprechende Hilfsmittel unter Anleitung einzusetzen,
ausgewählte Rehabilitationskonzepte mit umzusetzen,
die Rolle der altenpflegerischen Hilfskraft im multiprofessionellen Team bei der Betreuung und Behandlung gerontopsychiatrisch erkrankter alter Menschen zu reflektieren,
Ursachen, Symptome, Komplikationen und Therapien bei ausgewählten gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern zu kennen,
den pflegerischen Bedarf bei gerontopsychiatrisch erkrankten alten Menschen zu kennen und unter Anleitung bei entsprechenden Maßnahmen mitzuwirken,
auf selbstgefährdendes, aggressives und gewalttätiges Verhalten von gerontopsychiatrisch erkrankten alten Menschen adäquat zu reagieren,
rechtliche Grundlagen in der Gerontopsychiatrie zu kennen,
Infektions- und Übertragungswege zu kennen,
prophylaktische und pflegerische Maßnahmen bei ausgewählten Infektionserkrankungen zu kennen,
im Umgang mit infektiös erkrankten, alten Menschen weder sich noch ihre Umwelt zu gefährden,
unter Anleitung pflegetechnische Maßnahmen unter hygienischen Aspekten mit durchzuführen,
Schmerzen als individuelles Phänomen zu erkennen und entsprechende Beobachtungen fachgerecht weiterzuleiten,
Mithilfe bei schmerzlindernden Lagerungen zu leisten,
sich mit ethischen Fragen hinsichtlich passiver und aktiver Sterbehilfe auseinanderzusetzen und zu reflektieren,
individuelle Bedürfnisse Sterbender zu kennen und bei deren Erfüllung mitzuwirken,
verbale und nonverbale Kommunikationstechniken zu benutzen und dabei Nähe und Begleitung zu vermitteln,
bei der Begleitung von Angehörigen unter Anleitung mitzuarbeiten.
Lernfeld 1.4: Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die beruflich erforderlichen Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Bezug auf die zu betreuenden Menschen, deren Angehörige und das therapeutische Team.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, Grundlagen der Gesprächsführung zu kennen und anzuwenden, Gesprächssituationen zu gestalten und personenzentriert zu kommunizieren.
Lernfeld 1.5: Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
Die Schülerinnen und Schüler kennen ausgewählte fachliche Grundlagen der medizinischen Diagnostik und Therapie, um als Mitglied des therapeutischen Teams verantwortungsbewusst assistieren zu können.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, Hilfeleistungen für Pflegefachkräfte sowie Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe durchzuführen und für die jeweiligen medizinischen Maßnahmen die erforderlichen Vor- und Nachbereitungen unter Anleitung zu treffen.
Lernbereich 2: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
Lernfeld 2.1: Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Die Schülerinnen und Schüler akzeptieren die soziale Situation alter Menschen als individuelle Lebenswelt. Sie begleiten alte Menschen unter Anleitung bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
Angehörige als Partner des alten Menschen und der eigenen Arbeit zu sehen und zu akzeptieren,
soziale Netzwerke alter Menschen zu kennen und in ihre Arbeit einzubeziehen,
sich mit den Besonderheiten verschiedener Kulturkreise und Religionen auseinanderzusetzen, sie zu akzeptieren und in die pflegerische Arbeit zu integrieren,
sich aktiv mit dem Sinn des Lebens auseinanderzusetzen,
Leben als Veränderung zu begreifen und individuelles Altern zu verstehen,
individuelle Ressourcen alter Menschen zu erkennen und unter Anleitung zu fördern,
die Bedeutung des eigenen Wohnraums für alte Menschen zu verstehen,
unter Anleitung Unterstützung bei der Alltagsgestaltung zu geben,
Privatsphäre und Individualität zu respektieren,
Sexualität im Alter als natürlich anzusehen und Intimität zu ermöglichen.
Lernfeld 2.2: Mithilfe bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung und bei der Haushaltsführung
Die Schülerinnen und Schüler unterstützen unter Anleitung die Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung. Sie helfen alten Menschen bei der Haushaltsführung.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, den eigenen Wohnraum sowie das Wohnumfeld des alten Menschen als wichtigen Lebensraum zu erkennen und zu akzeptieren, alte Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und Hilfestellung bei der Haushaltsführung und Versorgung zu geben.
Lernfeld 2.3: Mithilfe bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten
Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation des Alltags alter Menschen mit.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
die Notwendigkeit einer sinnvollen Beschäftigung mit und für alte Menschen zu erkennen,
unter Anleitung Vereinsamung und Isolation vorzubeugen, alte Menschen in die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten zu integrieren und damit das Selbstwertgefühl zu steigern.
Lernbereich 3: Rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit kennen und berücksichtigen
Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen und beachten diese in ihrer beruflichen Tätigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, gesetzliche Regelungen im altenpflegerischen Handeln zu berücksichtigen und einzuhalten sowie Grenzen der rechtlichen Regelungen zu reflektieren.
Lernbereich 4: Berufe in der Altenpflege
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen ihre berufliche Rolle als verantwortliches berufliches Arbeiten mit Menschen. Sie definieren Altenpflegehilfe als berufliche Unterstützungsleistung. Sie sind in der Lage, Methoden und Techniken der Arbeitsplanung und des berufsbezogenen Lernens zu nutzen. Die Schülerinnen und Schüler können Ursachen berufstypischer Konflikte und Belastungen unterscheiden und nutzen Möglichkeiten zur Vorbeugung und Gesundheitsförderung.
Lernfeld 4.1: Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler besitzen berufliches Selbstverständnis und haben Kenntnis über ihre Stellung im Gefüge der Pflegeberufe.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
die Berufsgesetze der Altenhilfe zu kennen,
Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung als Weg zum beruflichen Handeln und zur Planung der eigenen Karriere zu kennen und zu nutzen,
an der Teamentwicklung konstruktiv mitzuwirken und sich mit der eigenen Teamfähigkeit auseinanderzusetzen,
die eigene Berufswahl zu reflektieren und sich im Sinne des Berufsethos zu verhalten.
Lernfeld 4.2: Lernen lernen
Die Schülerinnen und Schüler steuern und gestalten motiviert ihren eigenen Lernprozess.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
ihr eigenes Lernverhalten zu reflektieren,
ihren Lernprozess selbstständig mit effektiven Lernmethoden und Lerntechniken zu organisieren,
wesentliche Arbeits- und Präsentationstechniken anzuwenden,
Lernergebnisse dauerhaft zu sichern,
Ressourcen von Lerngruppen zu nutzen und Unterstützungsangebote bei Lernschwierigkeiten anzunehmen und anzubieten.
Lernfeld 4.3: Berufstypische Probleme erkennen und bewältigen
Die Schülerinnen und Schüler kennen Konflikte und typische Belastungssituationen und gehen mit pflegerischen Spannungssituationen adäquat um.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
Konflikte und berufstypische Belastungssituationen zu erkennen und Hilfe zu nutzen,
Anzeichen von Angst und Gewalt in der Pflege zu erkennen,
Maßnahmen der Gewaltprävention zu kennen und bei der Entwicklung individueller Lösungsstrategien mitzuwirken.
Lernfeld 4.4: Persönliche Gesundheitsförderung
Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich gesundheitsbewusst und setzen die Arbeitsschutzrichtlinien um.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
Gesundheit gefährdendes Verhalten in beruflichen und privaten Handlungsfeldern zu vermeiden,
Zeichen von Überlastung zu erkennen und frühzeitig entsprechende Unterstützungsangebote wahrzunehmen.
Verfügungsstunden: 50
Unterrichtsstunden insgesamt: 750.
B. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt nach § 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetzes
in stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt, und
in einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt.
Besteht ein Ausbildungsverhältnis mit einer stationären Pflegeeinrichtung im oben genannten Sinne, sind von den 900 Stunden der praktischen Ausbildung mindestens 700 in der stationären und bis zu 200 in der ambulanten Pflegeeinrichtung abzuleisten. Sofern ein Ausbildungsverhältnis mit einer ambulanten Pflegeeinrichtung im oben genannten Sinne besteht, sind von den 900 Stunden der praktischen Ausbildung mindestens 700 in der ambulanten und bis zu 200 in der stationären Pflegeeinrichtung abzuleisten.
Die praktische Ausbildung umfasst alle Lernbereiche und Lernfelder des theoretischen und praktischen Unterrichts. Die im Abschnitt A. „Theoretischer und praktischer Unterricht“ aufgeführten Inhalte und Ziele sind auch in der praktischen Ausbildung zu berücksichtigen.
In der praktischen Ausbildung sind die folgenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln:
Lernbereich 1: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflegehilfe
Lernfeld 1.1: Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
Die Schülerinnen und Schüler geben alten Menschen beim Erhalt und bei der Wiedergewinnung von Fähigkeiten und sozialen Kontakten Unterstützung.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anleitung gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen in der jeweiligen Berufssituation korrekt anzuwenden,
unter Anleitung gesundheitsfördernde und gesundheitspräventive Maßnahmen in pflegerische Verrichtungen zu integrieren,
unter Anleitung individuelle biografische Aspekte bei der pflegerischen Tätigkeit zu berücksichtigen und eine biografieorientierte Lebensgestaltung des alten Menschen zu ermöglichen,
unter Anleitung den alten Menschen bei einer gesundheitsgerechten und angepassten Lebensführung sowie einer gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen,
ethische Grundprinzipien kennenzulernen und diese unter Anleitung in der Praxis anzuwenden.
Lernfeld 1.2: Mithilfe bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen
Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, eine fachkundige umfassende Grundpflege alter Menschen unter Anleitung zu gestalten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anleitung eine exakte Beobachtung des alten Menschen durchzuführen, Veränderungen der Person wahrzunehmen und diese zu übermitteln,
unter Anleitung die in der Theorie erworbenen Kenntnisse hinsichtlich des Pflegeprozesses beim alten Menschen anzuwenden,
betriebliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und interne Pflegestandards einschließlich Dokumentation zu verwenden.
Lernfeld 1.3: Mithilfe bei der personen- und situationsbezogenen Pflege alter Menschen
Die Schülerinnen und Schüler besitzen pflegerelevante Grundkenntnisse und setzen diese in ihrem Handeln um. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen alte Menschen bei der Lebensführung.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anleitung auf der Grundlage bereits vermittelter theoretischer Kenntnisse die Pflegesituation des alten Menschen hinsichtlich der Anatomie/Physiologie, Geriatrie, Psychologie, Arzneimittellehre, Hygiene, Ernährungslehre zu erkennen und zu erfassen,
unter Anleitung die individuellen Ressourcen und den Gesundheitszustand des alten Menschen zu erkennen und die Aufrechterhaltung durch eine aktivierende Pflege, insbesondere durch Haut- und Körperpflege, Betten, Lagern und Transfer, Schlaf und Schlafförderung, Ausscheidung, Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, Mobilisation zu unterstützen,
die körperlichen, psychischen und sozialen Besonderheiten des alten Menschen kennenzulernen und diese unter Anleitung in der Praxis zu berücksichtigen,
die in der Pflege unter Anleitung durch die Krankenbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des alten Menschen zu berücksichtigen und adäquat die notwendigen Prophylaxen anzuwenden,
unter Anleitung die Pflegesituation des alten Menschen hinsichtlich einer Sehbeeinträchtigung, Hörbeeinträchtigung, Beeinträchtigung des Geschmackssinns, des Geruchssinns, des Haut- und Tastsinns zu erkennen und zu erfassen,
die Bedeutung der sozialen Kontakte für den alten Menschen zu kennen und dessen Selbstständigkeit zu fördern,
ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der sicheren Gestaltung des Umfeldes des alten Menschen zu nutzen,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit alten Menschen zu erwerben, die akut und chronisch erkrankt sind, insbesondere bezüglich Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, des Atmungssystems, des Bewegungssystems, des Verdauungssystems, des Hormonsystems und des Urogenitalsystems und von Störungen der Thermoregulation,
lebensbedrohliche Situationen zu erkennen, Veränderungen des Gesundheitszustandes des alten Menschen festzustellen, diese Informationen weiterzuleiten und gegebenenfalls „Erste Hilfe“ zu leisten,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit alten Menschen zu erwerben, die an Erkrankungen des Zentralnervensystems leiden, insbesondere bezüglich Apoplexia cerebri und Morbus Parkinson,
alte Menschen in verschiedenen Pflegebereichen durch Beobachtung der körperlichen, psychischen und sozialen Situation kennenzulernen und die Beobachtungsergebnisse zu übermitteln,
bei der Umsetzung des Bobath-Konzepts unter Anleitung mitzuhelfen,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit alten Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen zu erwerben, insbesondere in Bezug auf Demenz, Depression, Abhängigkeitserkrankungen, Suizid,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit den Hygienevorschriften der Pflegeeinrichtung zu erwerben, insbesondere in Bezug auf Hygienerichtlinien, Vermeidung von nosokomialen Infektionen, Selbst- und Fremdschutz, Reinigung und Desinfektion, Isolierungsmaßnahmen,
unter Anleitung eine konsequente Schmerzbeobachtung durchzuführen,
unter Anleitung schmerzlindernde Therapien anzuwenden und dabei alternative/nicht medikamentöse Maßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere physikalische Therapien, darunter Wärme und Kälte, Psychotherapie,
Kenntnisse im Umgang mit Sterben und Tod zu erwerben, das heißt unter Anleitung die Pflege und Betreuung von sterbenden Menschen unter Berücksichtigung ihrer größtmöglichen Selbstbestimmung durchzuführen, den Leichnam nach Eintritt des Todes unter Berücksichtigung der jeweiligen Kultur und Religion zu versorgen, die notwendigen administrativen Tätigkeiten durchzuführen und die Angehörigen in den Phasen der Trauer zu begleiten.
Lernfeld 1.4: Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
Die Schülerinnen und Schüler können Anregungen geben und Begleitung umsetzen im Zusammenhang mit Familien- und Nachbarschaftshilfe.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anweisung Anleitungs- und Beratungssituationen zu gestalten,
angemessen unter Anleitung mit dem alten Menschen, Angehörigen und Bezugspersonen zu kommunizieren,
unter Anleitung die bestehenden Kommunikationsregeln in der Einrichtung zu erfassen und diese in der Pflegesituation umzusetzen.
Lernfeld 1.5: Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
Die Schülerinnen und Schüler wirken als Mitglieder des Teams verantwortungsbewusst bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mit.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anleitung an der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken, insbesondere bei der Inhalationstherapie, der Temperaturregulation, der Blutzuckerüberwachung, der Blutdrucküberwachung, der Pulsüberwachung, der Atmungsüberwachung, der Wundbehandlung,
unter Anleitung Hilfestellung bei der Arzneimitteleinnahme zu leisten.
Lernbereich 2: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
Lernfeld 2.1: Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
Die Schülerinnen und Schüler akzeptieren die soziale Situation alter Menschen als individuelle Lebenswelt. Sie begleiten alte Menschen unter Anleitung bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anleitung im Umgang mit Angehörigen neue Einsichten und Kenntnisse zu erwerben,
unter Anleitung den pflegenden Angehörigen Hilfe und Unterstützung anzubieten,
die sozialen Netzwerke vor Ort kennenzulernen,
unter Anleitung den Lebensraum des alten Menschen unter Beachtung ihrer ethischen, religiösen und interkulturellen Bedürfnisse mitzugestalten,
unter Anleitung Kompetenzen im Umgang mit dem subjektiven Erleben des Alterns, einschließlich der Sexualität, zu entwickeln,
familienstrukturelle Veränderungen zu erkennen.
Lernfeld 2.2: Mithilfe bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung und bei der Haushaltsführung
Die Schülerinnen und Schüler unterstützen alte Menschen bei der Lebensführung und geben Hilfe bei der Haushaltsführung.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
unter Anleitung altersgerecht fördernde Elemente der Wohnumgebung des alten Menschen, insbesondere bei der Wandgestaltung, der Farbauswahl und im Hinblick auf persönliche Gegenstände zu berücksichtigen,
unter Anleitung für Sicherheit zu sorgen und pflegerische Interventionen durchzuführen,
verschiedene Wohnformen des alten Menschen kennenzulernen,
unter Anleitung bei der Haushaltsführung zu unterstützen und Esskulturen zu beachten.
Lernfeld 2.3: Mithilfe bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten
Die Schülerinnen und Schüler unterstützen alte Menschen bei der Lebensführung und geben Hilfe beim Erhalt und der Wiedergewinnung von Fähigkeiten und sozialen Kontakten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
individuelle Aktivitäten und Aktivitäten in der Gruppe unter Anleitung zu planen, vorzubereiten, durchzuführen sowie Tagesabläufe zu gestalten,
die Notwendigkeit einer sinnvollen Lebensgestaltung für den alten Menschen zu erkennen, unter Anleitung die Umsetzung individueller Wünsche zu unterstützen und mitzuhelfen, bedürfnisgerechte interne und externe Angebote zu organisieren, insbesondere mobilitätsfördernde, kulturelle und künstlerische Beschäftigung.
Lernbereich 3: Rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit kennen und berücksichtigen
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, die rechtlichen Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit, insbesondere im Vertragsrecht (Behandlungsvertrag), Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Betreuungsrecht, Unterbringungsrecht, bei der Schweigepflicht, in Bezug auf Körperverletzung, beim Erbrecht, bei Testamenten, beim Heimrecht, bei der Patientenverfügung und beim Ausbildungsvertrag zu berücksichtigen.
Lernbereich 4: Berufe in der Altenpflege
Die Schülerinnen und Schüler besitzen ein berufliches Selbstverständnis und positionieren sich im Team.
Lernfeld 4.1: Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
das Wissen über den eigenen Beruf zu erweitern und die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung nach der Ausbildung kennenzulernen,
Kenntnis über die Berufsgesetze der Altenpflege zu haben,
die Fortbildungsmöglichkeiten für Pflegeberufe zu kennen und daran teilzunehmen,
verantwortlich im Team mitzuarbeiten und die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team und in Fallbesprechungen mitzugestalten,
die Funktion und Arbeitsweise von Berufsverbänden zu kennen.
Lernfeld 4.2: Lernen lernen
Die Schülerinnen und Schüler gestalten motiviert ihren individuellen Lernprozess.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse über den Lernprozess in der Praxis zu vertiefen und ihre Lernergebnisse dauerhaft zu sichern,
für die Durchführung von Praxisaufträgen verschiedene Präsentationstechniken zu nutzen.
Lernfeld 4.3: Berufstypische Probleme erkennen und bewältigen
Die Schülerinnen und Schüler erkennen berufstypische Probleme und lernen damit konstruktiv umzugehen.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,
ihre Handlungen durch Gespräche zu reflektieren, Arbeitsbelastungen zu erkennen und berufliche Stresssituationen zu bewältigen,
Probleme anzusprechen und gemeinsam mit dem Team zu lösen,
Gewaltpotenziale in der Pflege zu erkennen und bei der Entwicklung individueller Lösungsstrategien mitzuwirken.
Lernfeld 4.4: Persönliche Gesundheitsförderung
Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich gesundheitsbewusst.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, die eigene Gesundheit sowie den persönlichen Lebensstil zu reflektieren und gegebenenfalls positive Veränderungen herbeizuführen, insbesondere durch Suchtprävention, gesunde Ernährung und Bewegung, gesundheitsgerechtes Schlafverhalten.