Gesetze / AltSchG · BGBl I 1993, 944, 986

Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

14 Normen · ausgefertigt 23.06.1993 · Änderungen

  1. Erster Teil · Allgemeine Grundsätze
  2. § 1 Zweck der Altschuldenhilfen
  3. § 2 Antragberechtigte
  4. § 3 Altverbindlichkeiten
  5. Zweiter Teil · Teilentlastung durch Schuldübernahme
  6. § 4 Teilentlastung
  7. § 5 Privatisierungs- und Veräußerungspflicht, Abführung von Erlösen
  8. § 6 Steuern vom Einkommen und Ertrag
  9. § 6a Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften über zusätzliche Entlastung (Härtefallregelung)
  10. Dritter Teil · Gewährung einer Zinshilfe
  11. § 7 Zinshilfe
  12. § 8 Kostentragung
  13. Vierter Teil · Verfahrens- und Schlußvorschriften
  14. § 9 Antrag
  15. § 10 Auskunftspflicht
  16. § 11 Entscheidungen
  17. § 12 Ermächtigung
  18. § 13 Überleitungsvorschrift zum Wohnraumförderungsgesetz