Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz

AntarktUmwSchProtAG

§ 26 Abfallagerung

Alle aus der Antarktis zu entfernenden oder anderweitig zu entsorgenden Abfälle sind so zu lagern, daß sie nicht in die Umwelt gelangen können.

§ 25 § 27