Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz

AntarktUmwSchProtAG

§ 39 Schiedsverfahren

Das Auswärtige Amt ist zuständig für das im Anhang des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag geregelte Schiedsverfahren.

§ 38 § 40