Gesetze / ArbMDFAngAusbV · BGBl I 2012, 1206

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen

8 Normen · ausgefertigt 24.05.2012 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  5. § 4 Durchführung der Berufsausbildung
  6. § 5 Zwischenprüfung
  7. § 6 Abschlussprüfung
  8. § 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  9. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  10. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
  11. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen