Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
ArbMDFAngAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
ArbMDFAngAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.