Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
ArbnErfGDV 2§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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ArbnErfGDV 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.