Gesetze / Aufenthaltsverordnung AufenthV § 62 Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.11.2022. Zur aktuellen Fassung → Die Ausländerbehörden führen zwei Dateisysteme unter den Bezeichnungen "Ausländerdatei A" und "Ausländerdatei B".