Gesetze / Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

AusbBerAufhV 5

§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.

§ 2