Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Bestimmung der Zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls

Auslands-Rechtsauskunftsgesetz

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 10. Juli 1991

Die Landesregierung Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Manfred Stolpe

Der Minister der Justiz

Dr. Hans Otto Bräutigam

§ 1