Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Bestimmung der Zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls
Auslands-Rechtsauskunftsgesetz§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 10. Juli 1991
Die Landesregierung Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe
Der Minister der Justiz
Dr. Hans Otto Bräutigam