Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsamtserwerbsverordnung
BAEV§ 12 Wiederholung einer Modulprüfung
Werden Modulprüfungen nicht bestanden oder für nicht bestanden erklärt, können sie höchstens einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann innerhalb von einem Monat abgelegt werden. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Zertifikatsqualifizierung beendet.