Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsamtserwerbsverordnung

BAEV

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft.

Potsdam, den 28. Oktober 2024

Der Minister für Bildung,

Jugend und Sport

Steffen Freiberg

Anlagen

1

Anlage 1 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit nicht lehramtsbezogenem Studienabschluss 255.6 KB

2

Anlage 2 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen, die bereits über die Anerkennung zum Unterrichten in zwei Fächern verfügen 228.9 KB

3

Anlage 3 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit lehramtsbezogenem Bachelorabschluss, die bereits über die Anerkennung zum Unterrichten in zwei Fächern verfügen 243.3 KB

§ 14