Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bahnaufsichts-VO
BAVO§ 13 Gebühren
Für die Tätigkeit der Staatlichen Bahnaufsicht
werden Gebühren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erhoben.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bahnaufsichts-VO
BAVOFür die Tätigkeit der Staatlichen Bahnaufsicht
werden Gebühren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erhoben.