Gesetze / Bundesartenschutzverordnung

BArtSchV 2005

Anlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1) Anforderungen an die Beschriftung von Ringen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 317

Die in § 17 Abs. 3 genannte Beschriftung muss folgende Angaben enthalten: Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer. Für Greifvogelhybriden ist zusätzlich das Kürzel "HY" in die Beschriftung aufzunehmen.

Für die ausgebenden Vereine sind folgende Kürzel zu verwenden:
Ausgebender VereinKürzel
BNAB
ZZFZ
Für die Angabe zum offenen oder geschlossenen Ring sind folgende Buchstaben zu verwenden:
RingKürzel
OffenO
GeschlossenG
Für die nachstehenden Ringgrößen sind folgende Ordnungszahlen zu verwenden:
Ringgröße in mmOrdnungszahl
2.00
2.31
2.52
2.73
2.84
3.05
3.26
3.37
3.58
3.89
§ 17