Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (BbgBVAnpG 2015/2016)
BBGBVANPG_2015§ 4 Rundungsregelung
Bei der Berechnung der nach den §§ 2 und 3 erhöhten Bezüge sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
Einzelnorm