Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (BbgBVAnpG 2017/2018)

BBGBVANPG_2017_2018

§ 2 Anpassung der Besoldung im Jahr 2017

(1) Die nachfolgenden Dienstbezüge und sonstigen Bezüge werden ab 1. Januar 2017 um 2,45 Prozent erhöht:

die Grundgehaltssätze,

der Familienzuschlag,

die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 13 der Besoldungsordnungen A und B der Anlage 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für

die Leistungsbezüge nach § 30 Absatz 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit § 31 Absatz 2 Satz 3, § 32 Satz 5 und § 33 Satz 6 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes,

die Beträge nach § 4 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der am 31. August 2006 geltenden Fassung,

die in § 2 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 und 10 des Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 genannten Bezüge.

(3) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Januar 2017 um 35 Euro erhöht.

Einzelnorm

§ 1 § 3