Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (BbgBVAnpG 2017/2018)
BBGBVANPG_2017_2018§ 7 Verfahren der Anpassung für die Jahre 2019 und 2020
Bei der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Jahre 2019 und 2020 wird das Ergebnis des Abschlusses der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder für die Jahre 2019 und 2020 bezüglich der Erhöhung der Entgelte zeit- und wirkungsgleich übernommen. Darüber hinaus werden die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge in diesen beiden Jahren jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht.
Einzelnorm
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