Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021)

BBGBVANPG_2019_2020_2021

§ 3 Anpassung der Besoldung im Jahr 2020

(1) Ab 1. Januar 2020 werden die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Bezüge um 3,7 Prozent erhöht.

(2) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Januar 2020 um 50 Euro und anschließend um 0,5 Prozent erhöht.

Einzelnorm

§ 2 § 4