Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024)

BBGBVANPG_2024

§ 3 Anpassung der Besoldung ab 1. Juli 2024

(1) Ab 1. Juli 2024 werden die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Bezüge und der Familienzuschlag um 5,54 Prozent erhöht.

(2) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Juli 2024 um 50 Euro erhöht.

§ 2 § 4