Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024)

BBGBVANPG_2024

§ 5 Anpassung der Versorgungsbezüge

(1) Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen nach § 2 Absatz 1 und 2 und § 3 Absatz 1 für die dort aufgeführten Bezügebestandteile entsprechend, sofern diese Grundlage der Versorgung sind.

(2) Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden ab 1. Januar 2024 um 4,66 Prozent und ab 1. Juli 2024 um 5,44 Prozent erhöht.

§ 4 § 6