(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2001 - 2009;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Die Aufwendungen für die Anschaffung der nachstehend aufgeführten Hilfsmittel, Geräte und Körperersatzstücke sind – gegebenenfalls im Rahmen der Höchstbeträge – beihilfefähig, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden:
1.1Abduktionslagerungskeil
1.2Absauggerät (zum Beispiel bei Kehlkopferkrankung)
1.4Anpassungen für diverse Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Universalhalter für Schwerstbehinderte zur Erleichterung der Körperpflege und zur Nahrungsaufnahme)
1.5Alarmgerät für Epileptikerinnen oder Epileptiker
1.7Anus-praeter-Versorgungsartikel
1.8Anzieh- oder Ausziehhilfen
1.11Armtragegurt oder -tuch
1.12Arthrodesensitzkissen oder -sitzkoffer
1.14Atomiseur (zur Medikamenten-Aufsprühung)
1.15Auffahrrampen für einen Krankenfahrstuhl
1.17Aufrichtstuhl (für Aufrichtfunktion sind bis zu 150 Euro beihilfefähig)
1.19Auftriebshilfe (bei Schwerstbehinderung)
1.20Augenbadewanne, -dusche, -spülglas, -flasche, -pinsel, -pipette oder -stäbchen
1.21Augenschielklappe, auch als Folie
2.2Badewannensitz (bei Schwerstbehinderung, Totalendoprothese, Hüftgelenk-Luxations-Gefahr oder Polyarthritis)
2.6Bestrahlungsmaske für ambulante Strahlentherapie
2.9Billroth-Batist-Lätzchen
2.11Blindenführhund (einschließlich Geschirr, Leine, Halsband, Maulkorb)
2.12Blindenleitgerät (Ultraschallbrille, Ultraschallleitgerät)
2.13Blindenstock, -langstock oder -taststock
2.15Blutgerinnungsmessgerät (bei erforderlicher Dauerantikoagulation oder künstlichem Herzklappenersatz)
3.2Cochlea-Implantate einschließlich Zubehör
3.3Communicator bei Sprech- oder Sprachstörungen
3.4Computerspezialausstattung für Behinderte; Spezialhardware und Spezialsoftware bis zu 3 500 Euro, gegebenenfalls zuzüglich bis zu 5 400 Euro für eine Braillezeile mit 40 Modulen
4.2Dekubitus-Schutzmittel (zum Beispiel Auf- oder Unterlagen für das Bett, Spezialmatratzen, Keile, Kissen, Auf- oder Unterlagen für den Rollstuhl, Schützer für Ellenbogen, Unterschenkel und Füße)
4.4Drehscheibe, Umsetzhilfen
5.1Einlagen, orthopädische, einschließlich der zur Anpassung notwendigen Ganganalyse
5.2Einmal-Schutzhose bei Querschnittgelähmten
5.4Elektromobil bis zu 2 500 Euro, ausgenommen Zulassung und Versicherung
5.5Elektrostimulationsgerät
5.6Epicondylitisbandage oder -spange mit Pelotten
6.2Fepo-Gerät (funktionelle elektronische Peronaeus-Prothese)
6.3Fersenschutz (Kissen, Polster, Schale, Schoner)
6.7Fußteil-Entlastungsschuh (Einzelschuhversorgung)
7.2Gehhilfen und -übungsgeräte
7.4Genutrain-Aktiv-Kniebandage
7.5Gerät zur Behandlung mit elektromagnetischen Wechselfeldern bei atropher Pseudarthrose, Endoprothesenlockerung, idiopathischer Hüftnekrose oder verzögerter Knochenbruchheilung (in Verbindung mit einer sachgerechten chirurgischen Therapie)
7.6Gerät zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung (Continuous Glucose Monitoring – CGM, Flash Glucose Monitoring – FGM) einschließlich Sensoren bei Personen mit einer behandlungsbedürftigen Stoffwechselerkrankung wie einem behandlungsbedürftigen Diabetes mellitus; daneben sind Aufwendungen für übliche Blutzuckermessgeräte einschließlich der erforderlichen Blutteststreifen beihilfefähig
7.7Gesichtsteilersatzstücke (Ektoprothese, Epithese)
7.11Gummihose sowie saugende körpernah getragene Inkontinenzhilfen (insbesondere Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen, saugende Inkontinenzhosen und -vorlagen) bei Blasen- oder Darminkontinenz
8.1Halskrawatte, Hals-, Kopf-, Kinnstütze
8.5Helfende Hand, Scherenzange
8.6Herz-Atmungs-Überwachungsgerät oder -monitor
8.8Hörgeräte (Hinter-dem-Ohr-Geräte [HdO-Geräte] sowie In-dem-Ohr-Geräte [IdO-Geräte] einschließlich Otoplastik, Taschengeräte, Hörbrillen, Schallsignale überleitende Geräte [C.R.O.S.-Geräte, Contralateral Routing of Signals], drahtlose Hörhilfen), alle fünf Jahre einschließlich der Nebenkosten, es sei denn, aus medizinischen oder technischen Gründen ist eine vorzeitige Verordnung zwingend erforderlich; Aufwendungen sind für Personen ab 15 Jahren auf 1 500 Euro je Ohr begrenzt, gegebenenfalls zuzüglich der Aufwendungen für eine medizinisch indizierte notwendige Fernbedienung; der Höchstbetrag kann überschritten werden, soweit dies erforderlich ist, um eine ausreichende Versorgung bei beidseitiger an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten zu gewährleisten
9.2Infusionsbesteck oder -gerät und Zubehör
9.3Inhalationsgerät, einschließlich Sauerstoff und Zubehör, jedoch keine Luftbefeuchter, -filter, -wäscher
9.4Innenschuh, orthopädischer
9.5Insulinapplikationshilfen und Zubehör (Insulindosiergerät, -pumpe, -injektor)
9.6Irisschale mit geschwärzter Pupille bei entstellenden Veränderungen der Hornhaut eines blinden Auges
11.3Katheter, auch Ballonkatheter, und Zubehör
11.5Klosett-Matratze für den häuslichen Bereich bei dauernder Bettlägerigkeit und bestehender Inkontinenz
11.9Knetmaterial für Übungszwecke bei cerebral-paretischen Kindern
11.10Kniekappe/-bandage, Kreuzgelenkbandage
11.11Kniepolster/-rutscher bei Unterschenkelamputation
11.12Knöchel- und Gelenkstützen
11.13Körperersatzstücke einschließlich Zubehör, abzüglich eines Eigenanteils von 15 Euro für Brustprothesenhalter und 40 Euro für Badeanzüge, Bodys oder Korseletts für Brustprothesenträgerinnen
11.14Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose
11.15Koordinator nach Schielbehandlung
11.16Kopfring mit Stab, Kopfschreiber
11.18Korrektursicherungsschuh
11.19Krabbler für Spastikerinnen und Spastiker
11.21Krankenfahrstuhl (auch elektrisch) und Zubehör
12.1Latextrichter bei Querschnittlähmung
12.2Leibbinde, jedoch keine Nieren-, Flanell- und Wärmeleibbinden
12.3Lesehilfen (Leseständer, Blattwendestab, Blattwendegerät, Blattlesegerät, Auflagegestell)
12.4Lichtsignalanlage für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige
12.5Lifter (Krankenlifter, Multilift, Bad-Helfer, Krankenheber oder Badewannenlifter)
13.2Mangoldsche Schnürbandage
13.4Maßschuhe, orthopädische, die nicht serienmäßig herstellbar sind, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro:
13.4.1Straßenschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren),
13.4.2Hausschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren),
13.4.3Sportschuhe (Erstausstattung ein Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren),
13.4.4Badeschuhe (Erstausstattung ein Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach vier Jahren),
13.4.5Interimsschuhe (wegen vorübergehender Versorgung entfällt der Eigenanteil von 64 Euro)
14.2Neurodermitis-Overall für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zwei pro Jahr und bis zu 80 Euro je Overall)
15.1Orthese, Orthoprothese, Korrekturschienen, Korsetts und Ähnliches, auch Haltemanschetten und Ähnliches
15.2Orthesenschuhe, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro
15.3Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen (höchstens sechs Paar Schuhe pro Jahr)
16.4Peronaeusschiene, Heidelberger Winkel
18.1Rauchwarnmelder für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige
19.2Schlafpositionsgerät zur Lagetherapie bei positionsabhängiger obstruktiver Schlafapnoe (eine gleichzeitige Versorgung mit einem Atemtherapiegerät ist ausgeschlossen)
19.4Schutzbrille für Blinde
19.5Schutzhelm für Behinderte
19.7Segofix-Bandagensystem
19.8Sitzkissen für Oberschenkelamputierte
19.9Sitzschale, wenn Sitzkorsett nicht ausreicht
19.10Skolioseumkrümmungsbandage
19.11Spastikerhilfen (Gymnastik-/Übungsgeräte)
19.12Spezialschuhe für Diabetiker, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro
19.13Sphinkter-Stimulator
19.14Sprachverstärker nach Kehlkopfresektion
19.16Spreizhose/-schale/-wagenaufsatz
19.18Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkschäden, Achillessehnenschäden oder Lähmungszuständen (eine gleichzeitige Versorgung mit Orthesen oder Orthesenschuhen ist ausgeschlossen)
19.20Stomaversorgungsartikel, Sphinkter-Plastik
19.21Strickleiter zum Aufrichten und Übersetzen Gelähmter
20.1Talocrur (Sprunggelenkmanschette nach Dr. Grisar)
20.2Therapeutische Bewegungsgeräte (nur mit Spasmenschaltung)
20.5Toilettenhilfen bei Schwerbehinderten oder Personen mit Hüfttotalendoprothese
20.6Tracheostomaversorgungsartikel, auch Wasserschutzgerät (Larchel)
21.1Übertragungsanlagen – zur Befriedung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zusätzlich zu einem Hörgerät oder einem Cochlea-Implantat oder wenn bei peripherer Normalhörigkeit auf Grund einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung eine pathologische Einschränkung des Sprachverstehens im Störschall besteht
22.1Verbandschuhe (Einzelschuhversorgung)
22.2Vibrationstrainer bei Gehörlosigkeit
26.1Zyklomat-Hormon-Pumpe.
Aufwendungen für ärztlich verordnete Voll- oder Teilperücken einschließlich Befestigungselementen wie Klebestreifen und Spangen sowie Materialien zur Befestigung sind bis zu einem Betrag von 512 Euro beihilfefähig, wenn, vorübergehend oder langfristig, großflächiger und massiver Haarverlust wegen einer Krankheit oder im Zusammenhang mit einer Krankheit vorliegt, insbesondere bei:
Aufwendungen für eine zweite Voll- oder Teilperücke zum Wechseln sind nur beihilfefähig, wenn eine Voll- oder Teilperücke länger als ein Jahr getragen werden muss. Aufwendungen für die erneute Beschaffung einer Voll- oder Teilperücke sind beihilfefähig, wenn
Bei der Erstverordnung sind auch die Aufwendungen für einen Perückenkopf beihilfefähig.