Gesetze / Berufsbildungsgesetz BBiG 2005 § 9 Regelungsbefugnis Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 21.05.2020. Zur aktuellen Fassung → Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.