Gesetze / Berufsbildungsgesetz BBiG 2005 § 9 Regelungsbefugnis Historische Fassung — Stand 21.05.2020 bis 30.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.