Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

BEGDV 2

§ 4 Anlagebedingte Leiden

Ein anlagebedingtes Leiden gilt als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne der Entstehung verursacht, wenn es durch diese Gewaltmaßnahmen wesentlich mitverursacht worden ist.

§ 3 § 5