Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

BEGDV 2

§ 5 Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit

Nachhaltig ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (§ 28 Abs. 3 BEG), wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sie nicht nur vorübergehend bestanden hat oder nicht nur vorübergehend bestehen bleiben wird.

§ 4 § 6