Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Befähigungserwerbsverordnung
BEV§ 22 Entscheidung über die Zulassung
Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung. Sie ist auf dem Dienstweg der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen und umfasst
das angestrebte Lehramt oder Lehreramt und das Fach,
die für die Durchführung der Prüfung beauftragte Stelle sowie
den Tag der Prüfung und die Uhrzeit des Prüfungsbeginns (Prüfungstermin).