Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsfachschulverordnung

BFSV

§ 1 Ziel des Bildungsganges

Das Ziel des Bildungsganges, der zum Berufsabschluß nach Landesrecht führt, wird geprägt durch den Auftrag, eine berufliche Erstausbildung zu vermitteln. Darüber hinaus soll er insbesondere einen Beitrag zur Selbstverwirklichung der Schülerinnen und Schüler in sozialer und ökologischer Verantwortung leisten. Der Erwerb einer umfassenden beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Handlungskompetenz steht im Zentrum der Unterrichts- und Erziehungsarbeit.

§ 2