Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsfachschulverordnung
BFSV§ 22 Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praxisstelle den Schülerinnen und Schülern eine Bescheinigung über die Teilnahme am Praktikum gemäß Anlage 5 aus. Diese Bescheinigung ist dem Oberstufenzentrum vorzulegen.