Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsfachschulverordnung
BFSV§ 40 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Für § 40 BFSV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.