Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Berufsfachschulverordnung

BFSV

Anlage 3

Vereinbarung über das Praktikum

Zwischen ______________________________________________________

(Name und Adresse der Praxisstelle)

und

____________________________________________________________

(Name und Anschrift der Schülerin/des Schülers)

geboren am _________________ in ________________________

gesetzlich vertreten durch _____________________________________

(Eltern)

wird für das Praktikum im zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Das Praktikum umfaßt insgesamt ___ Wochen im Schuljahr _____________.

Es beginnt am __________ und endet am __________.

Die Praxisstelle verpflichtet sich

zur Durchführung des Praktikums der Schülerin/des Schülers,

zur Benennung einer geeigneten Fachkraft als Praxisanleiterin/Praxisanleiter,

zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der von der Schülerin/dem Schüler wöchentlich zu erstellenden Berichtsblätter,

zur Mitteilung an das Oberstufenzentrum im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund und

zur entsprechenden Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes;

die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Umsetzung der Datenschutzbestimmungen erforderlich sind und die Schülerinnen und Schüler auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten hinzuweisen.

Die Schülerin/Der Schüler verpflichtet sich

zur gewissenhaften Ausführung aller ihr/ihm übertragenen Aufgaben,

zur Einhaltung der Ordnung in der Praxisstelle,

zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften,

zum sorgsamen Umgang mit Gerätschaften und Werkstoffen,

zur sorgfältigen Erstellung der wöchentlichen Berichtsblätter und ihrer Vorlage in der Praxisstelle und im Oberstufenzentrum,

zur Wahrung der Interessen der Praxisstelle und der Verschwiegenheit über Vorgänge, die der Schweigepflicht unterliegen,

zur unverzüglichen Benachrichtigung der Praxisstelle bei Fernbleiben unter Angabe des Grundes und

zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als drei Tagen, spätestens am vierten Tag des Fernbleibens.

Bei minderjährigen Schülerinnen oder Schülern verpflichten sich die mitunterzeichnenden Eltern, die Schülerin/den Schüler zur Erfüllung der oben bezeichneten Pflichten anzuhalten und für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig verursachten Schäden zu haften.

Diese Vereinbarung kann nur aufgekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Grund ist als wichtig anzusehen, wenn demjenigen, der sich darauf beruft, die Fortsetzung der fachpraktischen Ausbildung nicht zugemutet werden kann. Die Aufkündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung.

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(Ort, Datum)

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(Praxisstelle)

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(Schülerin/Schüler)

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(Eltern)

Die vorliegende Vereinbarung ist dem Oberstufenzentrum vorgelegt worden.

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(Ort, Datum)

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(Schulleitung)

§ 40