Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsfreistellungsverordnung
BFV§ 6 Beteiligung in grundsätzlichen Fragen
(1) In allen Fragen der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung, die vom Landesbeirat für Weiterbildung und dem für Bildung zuständigen Ministerium als grundsätzlich eingeordnet werden, beteiligt das für Bildung zuständige Ministerium
die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg,
den Landesbeirat für Weiterbildung,
die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Beamtenbund),
das für Arbeit zuständige Ministerium,
das für Kultur zuständige Ministerium,
die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung.
(2) Die Beteiligung umfasst insbesondere die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen zur Praxis und zum Verfahren der Anerkennung.
(3) Davon unberührt bleibt die Funktion des Landesbeirates gemäß § 12 Abs. 5 und 6 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes.