Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
BImSchV 39§ 6 Immissionsgrenzwert für Blei
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Blei
| 0,5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |