Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

BImSchV 39

§ 7 Immissionsgrenzwert für Benzol

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol

5 Mikrogramm pro Kubikmeter.
§ 6 § 8