Gesetze / Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
BImSchV 39§ 7 Immissionsgrenzwert für Benzol
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol
| 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |