Gesetze / Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

BImSchV 42

§ 20 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 13 zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.

§ 19