Gesetze / BKAmt-Zuständigkeitsanordnung
BKAmtZustAnO§ 5 Vorbehaltsklausel
Die Chefin oder der Chef des Bundeskanzleramtes behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 im Einzelfall selbst wahrzunehmen.
Gesetze / BKAmt-Zuständigkeitsanordnung
BKAmtZustAnODie Chefin oder der Chef des Bundeskanzleramtes behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 im Einzelfall selbst wahrzunehmen.